- 4168 - 1321. November 22. Schweidnitz. An s. Cecilientage der iungfr. Bolko, Herzog in Schlesien und Herr von Münsterberg, setzt sich mit seinem Bruder Bernhard, der sein Vormund gewesen, auseinander. Die Pfandverschreibungen sollen nur Herzog Bernhard zustehen, dagegen für die Schuldverschreibungen sollen beide haften. Wegen der Schuld in Bayern soll jeder um das Seine mahnen. Um das Ehegeld und andere Sachen sowie die von seinem Bruder nach ihrer Theilung mit ihrem Bruder Heinrich in ihren Landen gemachten Veränderungen sollen gewisse Schiedsleute entscheiden. Ferner verpfändet er ihm Kanth, Haus und Stadt und Weichbild, Zcobothen (Zobten) den Berg und das Weichbild und das Haus zu Paczkaw (Patschkau). Die Hälfte der Schuld in Breslau übernimmt er gleichfalls, desgleichen bei Herrn Kylian von Haugwitz und Ruprecht Unvogil. Sie versprechen einander Hülfeleistung, jeder auf seine Kosten, upd die Aussprüche der Schiedsleute zu halten. Aus dem Kopialbuch des Sandstiftes genannt Repert. Heliae aus dem Anfang des XVI. Jahrh. im Bresl. Staatsarch. D 18, fol. 120, abgedr. in den Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens edd. Grünhagen und Markgraf II, 127. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |